Rock am Ring musste am Wochenende auf Grund der Wetterlage und damit verbundenen Unfällen kurzfristig abgesagt werden. Einige Bands konnten somit garnicht erst auftreten, was viele Festivalbesucher verägerte. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt den Besuchern Ratschläge, wie sie ihr Eintrittsgeld anteilig zurückbekommen können.
Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale, erklärt, dass die Rock am Ring Besucher zumindest Anspruch auf eine Teilerstattung des Eintrittsentgelts haben. Wer Teile des Eintrittspreise trotz der schrecklichen Geschehnisse zurückfordern möchte, sollte sich schriftlich und mit einer Kopie des Tickets an den Veranstalter wenden“, rät Gollner. Dabei richtet sich die Erstattung nach der genauen Anzahl an ausgefallenen Auftritten.
„Sollte sich herausstellen, dass zum Beispiel die Hälfte der Konzerte nicht stattfinden konnte, dann liegt der erstattungsfähige Betrag unserer Auffassung nach bei etwa 50 Prozent des Eintrittspreises“, so der Verbraucherschützer weiter.
Alle Infos dazu findest du hier: verbraucherzentrale-rlp.de/rock-am-ring