Gerade beim Thema zuhause Musik spielen gehen die Meinungen oft weit auseinander. Das können viele Mieter nur bestätigen. Stundenlanges Trompete lernen ist rechtlich dennoch nicht anders zu bewerten als Sound vom Band.
Wie verhalte ich mich richtig? Wann ist Musizieren erlaubt, wann nicht? Grundsätzlich sei gesagt: Mietrechtlich ist nicht alles erlaubt, was gefällt. Ein völliges Musizierverbot in der Wohnung ist definitiv unwirksam. Das ist allenfalls zu Beginn des Mietverhältnisses als individuelle Vereinbarung möglich. Die meisten Gerichte halten jedoch selbst eine solche Individualvereinbarung für unzulässig, denn Musizieren gehört zum „sozial üblichen“ Verhalten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Ruhezeiten müssen eingehalten werden – auch keine leisen Lieder
Der Mieter darf natürlich in seiner Wohnung Trompete spielen, allerdings soll er andere Hausbewohner dadurch nicht stören. Darüber hinaus müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. Von 22 bis 6 Uhr gilt Nachtruhe, sowie in der Regel eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Solange Zimmerlautstärke eingehalten wird, gibt es auch sonntags kein Problem. Ob Trompete spielen bei Zimmerlautstärke möglich ist, sei dahingestellt.
Die Frage, wie lange man musizieren darf, beschäftigt immer wieder die Gerichte – mit den unterschiedlichsten Ergebnissen. Steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung „Musizieren erlaubt, höchstens vier Stunden am Tag“, so ist das verbindlich (Oberlandesgericht München, Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1992, Seite 238).
Nichtsdestotrotz sei geraten: das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Dann lässt sich meist doch ein Kompromiss finden, mit dem beide Parteien gut leben können.