Musikinstrumente und Fluggesellschaften sind eine Kombination, aus der nur höchst selten etwas Positives hervorgeht. Wem sein Saxophon lieb und teuer ist, der gibt es nur ungern aus den Händen, um es sodann auf eher unsanftem Wege in den Frachtraum des Flugzeugs verladen zu lassen. Doch nicht immer ist die Mitnahme eines Saxophons als Handgepäck erlaubt.
Das Problematische an dem Thema ist die Tatsache, dass zwischen den verschiedenen Fluggesellschaften keine einheitlichen Beförderungsregeln für Instrumente existieren. Mundharmonika-Spieler können sich glücklich schätzen. Doch besonders für Saxophonisten und Trompeter ist die Frage nach der Art und Weise des Transports häufig lästig. Bei der einen Fluggesellschaft darf das Instrument im Handgepäckfach über den Sitzen verstaut werden; bei einer anderen muss extra ein eigener Sitz im Flieger reserviert werden. Gefällt der Fluggesellschaft keine dieser beiden Lösungen, wird das gute Stück eben zusammen mit den Koffern in den Frachtraum geworfen.
Das Problem liegt laut dem Verband IFM (International Federation of Musicians) in der europäischen Rechtslage, welche die Handhabe der Beförderungsregelung von Instrumenten über 55cm den Fluggesellschaften überlässt.
Der IFM versucht nun, mithilfe einer Petition, die Fluggesellschaften auf europäischer Ebene zu einer einheitlichen rechtlichen Einigung verpflichten zu können. Demnach soll ein Musikinstrument, welches die Größe des Handgepäcks nur geringfügig überschreitet, aufgrund der hohen Fragilität dennoch als solches transportiert werden dürfen.
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