YouTube-Sperrtafeln, Knechtung von Senioren und das Verbot zum Singen von Kinderliedern – ist das die GEMA? Nein sagt der Sänger und Komponist Rainer Bielfeldt.
In einem Interview hat er Backstagepro Rede und Antwort gestanden und seine Meinung zur GEMA und dem Rechtsstreit mit YouTube preisgegeben.
Sein Geld verdient Rainer Bielfeldt wie die meisten Musiker mit einer Mischform. Spielt er live als Begleitung, zum Beispiel bei Tim Fischer, bekommt er eine feste Gage, bei Solo Auftritten ist meist eine Beteiligung an den Eintrittsgeldern vereinbart. Den größten Gewinn hat er jedoch mit Urheberrechten. Zum einen sind das Tantieme über die GEMA, zum anderen Lizenzen durch die Produktion von zum Beispiel Kinderhörspielen.
Mit dem Komponieren allein könnte er sich seinen jetzigen Lebensstandard, eine gute Mittelschicht, jedoch nicht leisten. Nach 30 Jahren Berufserfahrung würde das Komponieren nur für das Existenzminimum reichen.
Stimmrecht nur für Profis
Gerade deswegen sind die Einnahmen über die GEMA für ihn sehr wichtig. Deshalb findet er es auch richtig, dass nur die ordentlichen Mitglieder ein Stimmrecht haben, also Musiker, die von der GEMA in fünf aufeinanderfolgenden Jahren ein Mindestaufkommen von insgesamt EUR 30.000 Euro und zudem innerhalb dieses Fünfjahreszeitraumes in vier aufeinanderfolgenden Jahren ein Mindestaufkommen von jährlich EUR 1.800 Euro bezogen haben.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass die GEMA aufgrund ihrer Monopolstellung in Deutschland zurzeit jede Person, die musikalischer Urheber ist und Mitglied werden möchte, aufnehmen muss. Der Gesetzgeber hat hier aber eingeräumt, dass man das volle Stimmrecht im vereinsrechtlichen Sinne nur den Leuten geben muss, die tatsächlich von Musik leben und das professionell betreiben. Nur diese Personen sollen grundsätzlich die Geschicke der GEMA leiten können. Bielfeldt findet das gut. Leute die keine Profis sind, sollten seiner Meinung nach nicht über sein professionelles Leben bestimmen können und auch Firmen könnten so nicht einfach ihre Mitarbeiter „einschleusen“.
Trotzdem, auch die angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Mitglieder haben über gewählte Delegierte die Möglichkeit, auf die Entscheidungen bei Versammlungen einzuwirken. Bielfeldt, der selber früher Delegierter war, ist der Meinung, dass es mehr Delegierte geben müsse und ermutigt die GEMA-Mitglieder dazu, an den Versammlungen teilzunehmen. Dies könne auch das negative Bild der GEMA beseitigen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Keine Einigung um jeden Preis
Zu diesem negativen Bild gehört auch der aktuelle Rechtsstreit mit YouTube. Bei diesem habe YouTube, da ist sich Bielfeldt sicher, absichtlich schlechte Stimmung gegen die GEMA gemacht. Die YouTube-Sperrtafeln, die besagen, die GEMA hätte ein Video gesperrt, seien so nämlich nicht korrekt gewesen. Die GEMA könne keine Videos sperren, nur YouTube selber. Mittlerweile darf das Portal deswegen diese Tafeln auch nicht mehr schalten.
Beim Rechtsstreit selber ging es zunächst um die Höhe der Beiträge, die YouTube an die GEMA entrichten sollte. Mittlerweile hat das Portal aber einen anderen Standpunkt eingenommen. Der Konzern sieht sich in Deutschland nur als Provider von Webspace und nicht von Inhalten, sagt also, dass die User selber für den Content und somit auch mögliche GEMA Abgaben verantwortlich seien.
Bielfeldt denkt aber nicht, dass es wirklich so weit kommt und sich die GEMA direkt an die User wendet. Für die Verwertungsgesellschaft sei klar, dass YouTube zur Verantwortung gezogen werden muss. Denn gerade auch mit Musikvideos, Coversongs oder Videos, die mit Musik unterlegt sind, verdient YouTube sein Geld.
Im Gegensatz zu anderen Verwertungsgesellschaften will die GEMA YouTube außerdem nicht entgegenkommen, ganz nach dem Motto: Besser ein bisschen als gar nichts. Solche Verträge, die YouTube bereits mit anderen Verwertungsgesellschaften abgeschlossen hat, sind außerdem Non-Disclosure-Deals. Das komme für die GEMA nicht in Frage, auch, weil sie dazu verpflichtet ist, die Mitglieder über ihre Einnahmen zu informieren.
(via: www.backstagepro.de)