Du hattest eine grandiose Idee im Proberaum, die dir niemand klauen darf, denn du bist dir sicher, der Song wird zum Welthit oder möchtest einfach so deine Stücke schützen. Wir sagen dir alles Wichtige zum Urheberrecht und wie du dein geistiges Eigentum sicherst.
Perfekt für Kreative: das Urheberrecht
Zunächst einmal gibt es etwas, das für alle Kreativen in Deutschland sehr wichtig ist: das Urheberrecht. Es besagt, stark verkürzt, dass einem das, was man sich selbst als erster ausgedacht hat, auch gehört. Wer es gerne komplett wissen will, kann es hier nachlesen. Bereits in § 1 steht: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Musik wird hier unter „Kunst“ abgehandelt.
Das Ganze hat übrigens nichts damit zu tun, ob du Geld mit einem Song verdienst. Dafür gibt’s die Verwertungsgesellschaften wie die GEMA. Aber die wiederum sind in keine Weise dafür zuständig, wem der Song eigentlich gehört. Entscheidend bei der Frage danach, wem ein Song gehört, ist, wer beweisen kann, dass er den Song als erstes geschrieben hat.
Die einfachste Methode ist, einen Song Freunden vorzuspielen. Noch besser ist es vielleicht, den Song live vor Publikum aufzuführen. Irgendwer filmt bestimmt mit dem Smartphone.
Eine weitere und auch noch ziemlich günstige Methode, wie das mit dem Beweis gehen soll, ist, Freunden und anderen vertrauenswürdigen Personen eine CD des Songs zu geben, damit diese bestätigen können, ab wann es den Song schon gab. Du kannst dir aber zum Beispiel auch selbst per Einschreiben einen Brief mit dem Tonträger zusenden. Der Poststempel auf dem ungeöffneten Brief kann dann beweisen, ab wann es das Stück schon gegeben hat.
Ob im Falle eines Rechtsstreits ein Gericht jedoch den Zeugen oder einem Brief glaubt, ist nicht sicher. Schließlich gibt es in solchen Fällen genug Spielraum für Manipulationen.
Sicherheit durch den Notar?
Es gibt aber auch einige andere Möglichkeiten, zu beweisen, dass ein Song euch gehört.
Statt den Song bei dir zu Hause in einem Brief zu lagern, kannst das Lied auch bei einem Musikverband verstauen. Die bieten ihren Mitgliedern meistens für eine geringe Summe an, solche Einschreiben aufzubewahren.
Noch sicherer vor Gericht bist du aber, wenn du dein Stück einem Notar gibst und du so deine Urheberschaft nachweist. Leider können dabei die Preise von Notar zu Notar schwanken. Manche nehmen dafür, deine CD zu verstauen, 60 Euro, andere verlangen auch mal mehrere Hundert Euro. Schau dich also am besten etwas um und frage einige Notare, es kann nämlich auch gut sein, dass ein Notar keine Lust hat, sich um deine Urheberrechts-Angelegenheit zu kümmern.
Eine kostengünstige Variante kann außerdem eine Siegelung sein. Dabei versiegelt ein Notar deinen Datenträger in einem Umschlag. Den Umschlag bekommst du dann jedoch wieder mit nach Hause.
Wer war der Erste?
Ein Notar lohnt sich aber eigentlich nur, wenn du den Song tatsächlich auch veröffentlichen willst und dann noch eine echte Gefahr besteht, dass jemand ihn dir klauen wird. In 99 % aller Fälle reicht alleine die Tatsache aus, dass es mit dem Urheberrecht ein Gesetz gibt, das dich und deine Werke schützt. Denn dank der schnellen Verfügbarkeit von Songs im Internet, wodurch man auch einfach vergleichen kann, ist die Gefahr erwischt zu werden, doch deutlich gestiegen.
Auch solltest du überlegen, wie schützenswert dein Song eigentlich ist. Alle Harmoniefolgen, die in der populären Musik auch nur halbwegs funktionieren, hat es schon in der Klassik gegeben.
Wenn du nicht gerade etwas extrem Experimentelles produzierst, reicht das schon mal nicht, um geschützt zu werden. Erst die Kombination aus Musik, eventuell Text und Instrumentierung macht einen neuen Song zu einem neuen, individuellen und schützenswerten Werk.
Urheberrecht von Werkteilen
Du solltest aber auch beachten, dass kaum jemand so dumm sein wird und einen kompletten Song klaut. Meistens geht es bei Urheberrechtsstreiten darum, ob auch schon eine bestimmte Hookline oder eine Textpassage, also Werkteile, geschützt sind.
Grundsätzlich geht das Gesetz tatsächlich schon davon aus, dass das der Fall ist, trotzdem kann natürlich nicht jedes „La-la-la“ in einem Song urheberrechtlich geschützt sein. Deswegen müssen in solchen Fällen meist musikwissenschaftliche Gutachten erstellt werden und der Rechtsstreit kann ziemlich lange dauern.
Aber auch das macht man nur, wenn es sich finanziell lohnt. Solche Rechtsstreits werden deswegen auch meist nur bei berühmten Künstlern bekannt, die weltweit viele Songs verkaufen.
Deine eigenen Songs zu schützen ist aber trotzdem immer eine gute Idee und kann vor viel Kummer schützen. Solltest du noch mehr Fragen haben, empfiehlt sich eventuell eine Beratung bei einem Rechtsanwalt.
(teilweise via: www.musicnstuff.de, Überarbeitung: Nikolai Kaeßmann)
Eine gute Möglichkeit: Erstellen eines „Prioritätsnachweises für Musik, Noten und Texte.
VG, Ralf Meyer-Natus
Danke für den Tip.